Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2077 BGB, § 2279 BGB
Keine analoge Anwendung von §§ 2279, 2207 BGB auf nichteheliche Lebensgemeinschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine analoge Anwendung von §§ 2279, 2207 BGB auf nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines vor der Eheschließung geschlossenen Erbvertrages nach der Scheidung der später verheirateten Vertragspartner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2077; BGB § 2279
Erbvertrag; nichteheliche Lebensgemeinschaft - rechtsportal.de
BGB § 2077 ; BGB § 2279
Wirksamkeit eines vor der Eheschließung geschlossenen Erbvertrages nach der Scheidung der später verheirateten Vertragspartner - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96
Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15
Zutreffend ist zwar, dass ein zur Anfechtung gemäß §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1, 119 Abs. 1 BGB mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB) berechtigender Inhaltsirrtum grundsätzlich auch darin liegen kann, dass sich der Erblasser bei Abschluss eines Erbvertrags über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die bei ihm im Gegensatz zum Testament bestehende Bindungswirkung im Unklaren war (vgl. Senat FamRZ 1998, 194; BayObLG FamRZ 1997, 1430, je m. w. N. und zitiert nach juris).Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass ein Irrtum behauptet wird, der im Gegensatz zu Inhalt und Wortlaut des errichteten Erbvertrags steht; auf diesen ist aber als Haupterkenntnisquelle abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1430).
- BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02
Abhängigkeit der Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes vom Fortbestand der Ehe
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15
Bereits die Regelungen der Vorschriften der §§ 2279, 2077 BGB sollen - unter Zugrundelegung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen - einer allgemeinen Lebenserfahrung Rechnung tragen (vgl. dazu BGHZ 154, 336, dort auch Ablehnung einer analogen Anwendung des § 2077 BGB in anderem Zusammenhang). - BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15
Schon von daher führt auch die von der Beschwerde zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1961, FamRZ 1961, 364, 366, zu keiner anderen Beurteilung.
- OLG Frankfurt, 06.06.1997 - 20 W 606/94
Anfechtung eines Vorbescheides über einen Erbscheinsantrag; Aufhebung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15
Zutreffend ist zwar, dass ein zur Anfechtung gemäß §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1, 119 Abs. 1 BGB mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB) berechtigender Inhaltsirrtum grundsätzlich auch darin liegen kann, dass sich der Erblasser bei Abschluss eines Erbvertrags über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die bei ihm im Gegensatz zum Testament bestehende Bindungswirkung im Unklaren war (vgl. Senat FamRZ 1998, 194; BayObLG FamRZ 1997, 1430, je m. w. N. und zitiert nach juris). - OLG Schleswig, 09.04.2009 - 3 U 43/08
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15
Ohne Zweifel begann diese Frist hier jedenfalls mit der rechtskräftigen Scheidung am 02.12.1987 zu laufen (vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2009, 3 U 43/08, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 20.05.1980 - 20 W 114/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15
Nach dieser - auch bei notariellen Urkunden ggf. erforderlichen Auslegung und angesichts der vertraglichen Formulierung der beiderseitigen und inhaltlich klaren Verfügungen in Ziffer 1., ausweislich der beide Vertragsbeteiligte den jeweils anderen als Alleinerben einsetzten, bedurfte es zusätzlicher bzw. ausdrücklicher wechselseitiger Annahmeerklärungen durch den jeweils anderen Vertragspartner und Erklärungsempfänger nicht (vgl. auch Senat OLGZ 1980, 404, zu einseitigen erbvertragsmäßigen Verfügungen;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 1941 Rz. 8).
- OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14
Unwirksamkeit eines Testaments nach § 2077 BGB (hier verneint)
Der Senat hat sich dem für eine dem vorliegenden Verfahren vergleichbare Verfahrenskonstellation bereits angeschlossen (Beschluss vom 07.07.2015, 20 W 16/15, n. v.).Auch ist zu berücksichtigen, dass sich bei analoger Anwendung die Eingrenzung der in Betracht kommenden eheähnlichen Verhältnisse schwierig gestalten würde (…vgl. Münchener Kommentar/Leipold, a.a.O., § 2077 Rz. 14; Senat, Beschluss vom 07.07.2015, a.a.O.).
Ohnehin wäre zweifelhaft, ob und inwieweit die für eine Analogie erforderliche unbeabsichtigte Gesetzeslücke noch bestehen könnte, nachdem das Zusammenleben ohne Trauschein schon seit langem zur gesellschaftlichen Normalität gehört und verschiedentlich erwogen wurde, rechtliche auch erbrechtliche Regelungen für solche Lebensgemeinschaften zu schaffen, ohne dass sich der Gesetzgeber - anders als etwa in § 10 Abs. 5 LPartG - dazu entschließen konnte (vgl. dazu Leipold ZEV 2003, 330; Senat, Beschluss vom 07.07.2015, a.a.O.).
- BGH, 10.07.2019 - IV ZB 22/18
Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag; …
aa) Wie die Rechtsbeschwerde selbst sieht, finden die vorstehenden Regelungen des BGB auf die Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vom Gesetzeswortlaut her keine Anwendung (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 20 W 322/14, BeckRS 2016, 9184 Rn. 20; ErbR 2016, 453 [juris Rn. 12]; BayObLG, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 Z BR 3/01, BeckRS 2001, 30183613 unter II 2 c;… MünchKomm-BGB/Leipold, 7. Aufl. § 2077 Rn. 15;… Palandt/Weidlich, BGB 78. Aufl. § 2077 Rn. 2;… Staudinger/Otte, BGB (2013) § 2077 Rn. 28). - OLG Rostock, 13.07.2021 - 3 W 80/20
Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Anwendbarkeit von § 2077 BGB
Obgleich § 2077 BGB seinem Wortlaut nach auf das Bestehen einer Ehe oder eines Verlöbnisses zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung abzustellen scheint, wird die Frage, ob die dort aufgestellte Auslegungsregel auch dann entsprechende Anwendung findet, wenn die Ehe erst nach Errichtung der letztwilligen Verfügung oder des Erbvertrages geschlossen worden ist, aber vor dem Zeitpunkt des Todes der Erblassers wieder geschieden worden ist (verneinend beispielhaft OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.07.2015, 20 W 16/15, BeckRS 2016, 6193; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.02.2016, 20 W 322/14, BeckRS 2016, 9184 = ErbR 2016, 276; OLG Celle, Beschl. v. 23.06.2003, 6 W 45/03, NJW-RR 2003, 1304 = FamRZ 2004, 310; OLG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2009, 3 U 43/08, zit. nach juris;… a.A. noch BGH, Urt. v. 03.05.1961, V ZR 154/59, BeckRS 1961, 31348711).Der BGH-Entscheidung wird man mit dem OLG Frankfurt (Beschl. v. 07.07.2015, 20 W 16/15, BeckRS 2016, 6193) zwischenzeitlich entgegenhalten können, dass das Zusammenleben ohne Trauschein schon seit Langem zur gesellschaftlichen Normalität gehört und sich hieran nicht ohne Weiteres als Regelfall eine Eheschließung anschließen muss.
- OLG Schleswig, 30.01.2023 - 3 Wx 37/22
Widerruf eines Widerrufstestaments
Sie hat sich dazu auf Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 16.02.2016 (20 W 322/14) und 07.07.2015 (20 W 16/15) bezogen.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.05.2015 - I-20 W 16/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Umfang der Bauausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Streitigkeit aus Schlussfinanzierung eines Bauvorhabens
- ra.de
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 2000 § 3 Abs. 1 d dd
Risikoausschluss für Baufinanzierungsrisiko erfasst auch Streitigkeiten aus einer Anschlussfinanzierung - rechtsportal.de
ARB 2000 § 3 I lit. d dd
Umfang der Bauausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 10.03.2015 - 115 O 250/14
- LG Münster, 12.03.2015 - 115 O 250/14
- OLG Hamm, 08.05.2015 - I-20 W 16/15
Papierfundstellen
- MDR 2015, 830
- VersR 2015, 1418
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04
Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 20 W 16/15
Der - wegen seines Ausschlusscharakters grundsätzlich eng auszulegende (vgl. BGH VersR 2005, 1684) - Risikoausschluss aus § 3 Ziffer 1 d) dd) i.V. mit aa) bis cc) ARB 2000, der unstreitig in das Versicherungsverhältnis der Parteien einbezogenen Klausel bezieht sich auf sämtliche Streitigkeiten aus Finanzierungsverhältnissen, die der Versicherungsnehmer für die Realisierung ihm zuzuordnender Bauvorhaben eingegangen ist und setzt keinen Bezug zu einem spezifischen Baurisiko voraus, sondern greift, sofern nur ein ursächlicher Zusammenhang mit der Finanzierung einer solchen Maßnahme besteht. - BGH, 17.10.2007 - IV ZR 37/07
Anwendbarkeit der Baufinanzierungsklausel auf Beteiligungen an Immobilienfonds
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 20 W 16/15
Nicht an das Vorhaben selbst, sondern an seine Finanzierung wird angeknüpft (BGH VersR 2008, 113 ff; VersR 2004, 1596). - OLG Köln, 26.11.2009 - 9 W 80/09
Umfang des Ausschlusstatbestandes des Baufinanzierungsrisikos
Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 20 W 16/15
Danach ist die weite Fassung dieses Risikoausschlusses unter Einbeziehung aller Finanzierungsstreitigkeiten einerseits mit einem adäquat kausalen Bezug zu den in aa) bis cc) der Klausel aufgeführten Vorhaben des Versicherungsnehmers andererseits festgeschrieben (…BGH a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 26. November 2009 - 9 W 80/09 -, Rn. 4, juris).
- OLG Köln, 30.03.2020 - 9 U 222/19
Anspruch auf Deckungsschutz für eine Vollstreckungsgegenklage Eintritt eines …
(BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 170/03, r+s 2005, 61 = VersR 2004, 1596; Urteil vom 28.09.2005, - IV ZR 106/04, r+s 2004, 501 = VersR 2005, 684; Beschluss vom 17.10.2007 - IV ZR 37/07, r+s 2008, 69 = VersR 2008, 113; OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2009 - 9 W 80/09, BecksRS 2010, 11505; OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015 - 20 W 16/15, r+s 2015, 391).